Dienstag, Oktober 04, 2011

Immer an die Türe klopfen

B”H

Im Judentum finden wir die Regel, dass ein Besucher stets vor dem Eintreten in ein fremdes Haus zuerst an die Haustür klopfen bzw. klingeln muss. Niemals darf einfach so eingetreten werden, selbst dann nicht, wenn die Türe bereits offen steht.

Die halachische Quelle dafür finden wir in den zwei Talmud Traktaten Pesachim 112 sowie Niddah 16, wo es heißt, dass G – tt diejenigen ablehnt, die einfach unangemeldet durch eine fremde Tür stürmen und den Bewohner in seiner Imtimsphäre stören. 

Diese Halacha erinnert mich an jene Thorastellen, in welchen es deutlich wird, dass G – tt einen Menschen immer vorher bei seinem Namen rief, um mit ihm zu sprechen. Schauen wir uns, u.a., Adam und Eva im Paradies an, nachdem sie beide vom “Baum der Erkenntnis – Etz HaDa’at Tov veRah” gegessen hatten. 

Die Thora in Bereschit (Genesis) 3:8 lehrt uns, dass G – tt sich vor Seinem Erscheinen bei den Beiden bemerkbar machte, sodas ihnen klar war, dass Er kam. G – tt erschien Adam und Eva nicht einfach so urplötzlich aus dem Nichts heraus, um sie zu erschrecken. Adam und Eva hörten also, dass G – tt im “Anmarsch” war und aus Scham über ihr Vergehen versteckten sie sich erst einmal. Danach rief G – tt die Beiden. 

Gerade lese ich dazu in meinem Thorakommentar, dass die Stelle tatsächlich mit der Lehre verbunden wird, dass man, erstens, einen Menschen vor dem Ansprechen mit dem Namen anspricht und, zweitens, dass niemand so einfach durch eine fremde Tür in ein Haus eintritt, sondern zuerst klopft und sich bemerkbar macht. Die Quelle hierzu finden wir in Derech Eretz Rabbah 5.

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