Donnerstag, Oktober 14, 2010

Brot von einem nichtjüdischen Bäcker



B"H

Wenn an einem Ort kein jüdischer Bäcker ansässig ist, dann darf ein Jude Brot von einem nichtjüdischen Bäcker kaufen. Allerdings ist diese Erlaubnis an verschiedene Bedingungen geknüpft:

a) Das Brot des nichtjüdischen Bäckers darf kein Fett, Fischöl, keine Butter, Milch oder kein Milchpulver enthalten.

b) Das Blech, auf welchem das Brot gebacken wurde, darf nicht mit unkoscherem Fett bestrichen worden sein.

Kauft ein Jude bei einem nichtjüdischen Bäcker, so braucht er die Mitzwah des "Challah - Nehmens" nicht ausführen.

An einem Ort, an dem ein jüdischer Bäcker vorhanden ist, muss das Brot bei ihm und nicht beim nichtjüdischen Konkurrenten gekauft werden. Muss der Jude jedoch eine bestimmte Diät einhalten und nur der nichtjüdische Bäcker ist in der Lage, spezielles Brot dazu anzufertigen, darf das Brot vom Nichtjuden gekauft werden.

Ist ein Jude bei einem Nichtjuden zu Gast und der nichtjüdische Gastgeber serviert selbstgebackenes Brot, so darf der Jude dieses Brot nicht verzehren. War ein Jude am Backprozess beteiligt, muss zur Kaschrutfrage ein Rabbiner konsultiert werden.
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Quelle:

"The New Practical Guide to Kashrut"
by Rabbi S. Wagschal

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